Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Dresden
Arbeitgeberberatung im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben für Unternehmen häufig weitreichende Folgen. Das gilt insbesondere bei Personalmaßnahmen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder bei Konflikten mit Arbeitnehmern.
Die Kanzlei Malke in Dresden unterstützt Arbeitgeber bei der rechtlichen Prüfung und Gestaltung arbeitsrechtlicher Sachverhalte – von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
Ein gut strukturierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Bei der Gestaltung und Prüfung können beispielsweise Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen, variable Vergütung oder Ausschlussfristen relevant sein.
Bei Fach- und Führungskräften kommen häufig zusätzliche individuelle Regelungen hinzu.
Abmahnung und verhaltensbedingte Maßnahmen
Eine Abmahnung kann ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument sein, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Gleichzeitig muss die konkrete Situation sorgfältig geprüft werden.
Vor dem Ausspruch einer Abmahnung sollte daher insbesondere geprüft werden, welches Verhalten beanstandet wird, welche vertraglichen Pflichten betroffen sind und ob die Voraussetzungen für die geplante Maßnahme vorliegen.
Kündigung und Änderungskündigung
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört zu den rechtlich anspruchsvollsten Bereichen des Arbeitsrechts. Neben der ordentlichen Kündigung können unter bestimmten Voraussetzungen auch außerordentliche Kündigungen in Betracht kommen.
Eine außerordentliche Kündigung setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus, aufgrund dessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Auch eine Änderungskündigung kann eine geeignete arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeit sein, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen erreicht werden soll.
Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht
Neben dem individuellen Arbeitsrecht können tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber von Bedeutung sein. Tarifverträge können beispielsweise Arbeitsbedingungen, Vergütung oder Arbeitszeit näher bestimmen.
Besteht ein Betriebsrat, sind bei bestimmten personellen Maßnahmen zusätzlich die Vorgaben des Betriebsverfassungsrechts zu berücksichtigen.
Besondere Arbeitnehmergruppen
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften. Dazu können beispielsweise schwerbehinderte Menschen oder Beschäftigte im Mutterschutz gehören.
Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist bei Personalentscheidungen relevant. Das Gesetz schützt Beschäftigte unter anderem vor Benachteiligungen wegen bestimmter gesetzlich genannter Merkmale und erfasst beispielsweise Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie den beruflichen Aufstieg.
Vorausschauende arbeitsrechtliche Beratung
Eine frühzeitige Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine arbeitsrechtliche Maßnahme geplant wird. So können mögliche rechtliche Risiken bereits vor einer Erklärung oder Entscheidung geprüft werden.
Die Kanzlei Malke unterstützt Arbeitgeber bei der Entwicklung einer rechtlich fundierten Vorgehensweise und bei der Vertretung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Dresden
Rechtsanwalt Henning Malke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitgeber in Dresden und darüber hinaus bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Entscheidung vorbereiten oder einen bestehenden Konflikt rechtlich prüfen lassen möchten, können Sie sich an die Kanzlei Malke wenden.
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