Kosten und Vergütung im Arbeitsrecht
Was kostet ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?
Die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung hängen vom jeweiligen Mandat ab. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist deshalb ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts meist nicht möglich.
Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende wirksame Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Bei wertabhängigen Gebühren ist insbesondere der Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit relevant.
Gegenstandswert und Anwaltsgebühren
Der Gegenstandswert beschreibt vereinfacht den wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit, die Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist. Das RVG enthält hierfür gesetzliche Gebührenregelungen und eine Gebührentabelle.
Welche Gebühren tatsächlich entstehen, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren handelt und welche Tätigkeiten im konkreten Mandat erforderlich werden.
Eine verbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Kosten kann deshalb erst nach Betrachtung des konkreten Falles erfolgen.
Besonderheit im Arbeitsgerichtsverfahren
Für arbeitsrechtliche Verfahren gibt es eine wichtige Besonderheit: Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz besteht im Urteilsverfahren der ersten Instanz grundsätzlich kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für den eigenen Rechtsanwalt durch die unterliegende Partei. Dies gilt unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Die Gerichtskosten sind davon zu unterscheiden. Für ein gerichtliches Verfahren können zusätzlich Gerichtskosten entstehen. Die konkrete Kostenfolge hängt vom jeweiligen Verfahren und dessen Ausgang beziehungsweise einer möglichen Beendigung des Verfahrens, beispielsweise durch Vergleich, ab.
Kosten bei einer Kündigungsschutzklage
Gerade bei einer Kündigungsschutzklage stellt sich für Arbeitnehmer häufig die Frage, welche Kosten entstehen.
Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten hängt dabei insbesondere vom maßgeblichen Gegenstandswert und vom konkreten Verlauf des Verfahrens ab.
Deshalb sollte vor Beauftragung möglichst geklärt werden:
Welcher Gegenstandswert ist voraussichtlich maßgeblich?
Welche anwaltlichen Tätigkeiten sind erforderlich?
Ist eine außergerichtliche Tätigkeit vorgesehen?
Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich?
Welche weiteren Kosten können entstehen?
Besteht möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherung
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese je nach Versicherungsvertrag die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung oder eines gerichtlichen Verfahrens übernehmen.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und Versicherungsfall ab. Vor einer Beauftragung sollte deshalb geprüft werden, ob eine Kostenübernahme durch den Versicherer in Betracht kommt.
Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen und entsprechend eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.
Für Verfahren vor den Arbeitsgerichten gelten insoweit grundsätzlich die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechend.
Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung beziehungsweise Rechtsverteidigung ab.
Transparente Information über die Kosten
Die Kanzlei Malke legt Wert darauf, die Mandanten über die voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren. Welche Vergütung im konkreten Fall anfällt, kann nach Kenntnis des Sachverhalts und des gewünschten Beratungsumfangs erläutert werden.
Bei einer Anfrage können Sie daher bereits zu Beginn ansprechen, dass Sie eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten wünschen.
Arbeitsrechtliche Beratung in Dresden
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage und möchten vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können?
Nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Malke in Dresden auf. Nach Schilderung des Sachverhalts kann geklärt werden, welcher Beratungs- oder Vertretungsumfang sinnvoll ist und welche Kostenregelungen für das konkrete Mandat gelten.
Kanzlei Malke
Rechtsanwalt Henning Malke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht